Bei den unterschiedlichsten Bauvorhaben können die Bauherren die dabei entstehenden Kosten in der Regel nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. Hierfür werden von den Kreditinstituten Baukredite gewährt.
Die Banken begleichen in diesem Fall alle anfallenden Rechnungen, welche mit dem Bauvorhaben zusammen hängen. Der Baukredit wird nach Beendigung des Bauvorhabens in eine Hypothek umgewandelt. Dieser Vorgang wird auch als Konsolidierung bezeichnet.
Für die Absicherung eines Baukredits erfolgt ein Eintrag des Grundpfandrechts in das Grundbuch. Dieses Grundpfandrecht berechtigt die Bank, bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bauherren aus dem betreffenden Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben.
