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Ein Existenzgründerdarlehen ist für Personen, welche sich selbstständig machen wollen und dafür nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, bestimmt. Das Darlehen wird bei der Bank beantragt. Über die Vergabe allerdings entscheiden die jeweiligen Bundesländer.

Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Existenzgründerdarlehens ist ein aussagekräftiger Businessplan. Mit diesem Darlehen sollen kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler gefördert werden.

Allerdings gibt es auch hier bestimmte Anforderungen, welche erfüllt sein müssen. Dazu zählen eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern und eine bestimmte Umsatzgrenze darf nicht überschritten werden.

Ein Kleinstunternehmen darf nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz nicht höher als 2 Millionen Euro betragen. Die Mitarbeitergrenze bei einem Kleinunternehmen liegt bei 50 Mitarbeitern und die Umsatzhöhe darf nicht höher als 10 Millionen Euro betragen. Mittlere Unternehmen dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und der Umsatz bis 50 Millionen Euro betragen.

Der Existenzgründerkredit fördert Anschaffungs- und Herstellungskosten für verschiedene Betriebsmittel und Wirtschaftsgüter, den Kauf von Betriebsstätten oder auch die Erweiterung von Betriebstätten, ebenso die Umstellung eines Warensortiments.