Bei einem Forderungszessionskredit tritt der Kreditnehmer noch bestehende offene, also noch nicht bezahlte Rechnungen für Waren, Dienstleistungen, welche geliefert bzw. erbracht wurden, an das Kreditinstitut ab. Auf dem Konto des Kreditnehmers wird dabei der Rechnungsgegenwert, abzüglich der Zinsen und anfallenden Gebühren der Bank, gut geschrieben. Der Kreditnehmer kann in der Regel sofort über das Geld verfügen.
Es gibt bei dieser Kreditart zwei verschiedene Formen, die offene Zession und die stille Zession. Bei einer stillen Zession erfolgt keine Mitteilung über die Abtretung der offenen Forderung an den Schuldner des Kreditnehmers. Erfolgt bei Fälligkeit der Forderung eine Zahlung an den Kreditnehmer, so muss er diese Leistung an die Bank weiterleiten.
Im Gegensatz wird bei einer offenen Zession die Abtretung der Forderung dem Schuldner mitgeteilt. Bei Fälligkeit der Leistungen müssen diese direkt an das Kreditinstitut getätigt werden.
Erfolgt bei Fälligkeit keine Zahlung durch den Schuldnern, dann ist der Kreditnehmer in der Pflicht eine andere Forderung an das Kreditinstitut abzutreten, zu zedieren.
Eine Weiterentwicklung der Forderungszession ist das Factoring. Hierbei übernimmt das Kreditinstitut für den Kreditnehmer die Debitorenbuchhaltung, d.h. es werden Mahnschreiben erstellt oder wenn notwendig die fälligen Beträge auch gerichtlich eingezogen. Das Factoring ist eine offene Zession.
