Der Gesundheitskredit wird zur Finanzierung von ärztlichen Behandlungen, welche von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, verwendet. Diese Kredite werden von den Kliniken, Kassenärzten und ärztlichen Praxen vermittelt.
Es werden in der Regel Kreditsummen in Höhe von 1500 bis 9000 Euro mit einer Laufzeit zwischen 12 und 72 Monaten und einem geringen Zinssatz, normal von 5,49 %, vergeben.
Durch Gesundheitskredite werden Schönheitsoperationen, wie Brustvergrößerungen – und verkleinerungen, Fettabsaugen, Straffungen, Faltenunterspritzungen, Face Lifting, Bauchstraffungen und Haartransplantationen finanziert.
Ebenfalls fallen darunter Augenkorrekturen mit dem Augenlaser, Zahnimplantate, Kronen, Brücken, Füllungen Inlays, Bleaching, Prothesen und Zahnregulierungen.
