Ein GroßKredit übersteigt in Deutschland einen bestimmten Prozentsatz, hier 10 Prozent, des Eigenkapitals des Kreditnehmers. Es werden zur Berechnung meist Einzelkredite zusammengefasst.
Bei Großkrediten muss eine Meldung an die Evidenzzentrale der Bundesbank erfolgen. Im Kreditwesengesetz (KWG) sind alle Einzelheiten für die Vergabe von Großkrediten geregelt. Beispielsweise wird dabei berücksichtigt, ob der Kreditgeber selbst Eigenhandel betreibt oder die Großkreditgesamtoberfläche bereits erreicht ist, aber auch zu welchen Zwecken der Kredit benötigt wird.
Mitunter muss ein einstimmiger Beschluss der Geschäftsleiter für die Vergabe eines Großkredits vorliegen.
