Bei der Gründung eines Unternehmens werden in der Regel Kredite benötigt. Allerdings vergeben Banken Kredite an Unternehmen nur auf der Grundlage positiver Bilanzen. Bei der Neugründung können allerdings dementsprechende Bilanzen nicht vorgelegt werden. In diesem Fall kann der Neugründer eines Unternehmens, wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, spezielle Gründerkredite seitens der Länder oder des Bundes erhalten.
Solche Kredite können bei der Mittelstandsbank, welche eine halbstaatliche Einrichtung ist, oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Vorraussetzung für eine Bewilligung eines Gründerkredites ist ein Businessplan. Hier muss festgehalten sein, in welcher Höhe Einnahmen zu erwarten sind und wann das Unternehmen schwarze Zahlen schreiben wird.
