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Ursprünglich konnte eine Hausfrau bei ihrem Kreditinstitut einen Kredit abschließen. Sie musste dazu kein Einkommen nachweisen, sondern es reichte lediglich der Nachweis, dass sie verheiratet ist und der Ehemann über ein regelmäßiges Einkommen verfügt.

Ein Nachteil solcher Kredite besteht darin, wenn es zu Scheidungen kommt und ist die Hausfrau dann nicht mehr in der Lage, den Kredit zurück zuzahlen. Für das Kreditinstitut ist ein Hausfrauenkredit in diesem Fall ein Verlustgeschäft.

Ein Hausfrauenkredit wird in seiner ursprünglichen Form heute kaum noch vergeben. In der Regel muss der Ehemann ebenfalls als Kreditnehmer fungieren.