Bei einem Importkredit handelt es sich um eine Außenhandelsfinanzierung. Sie dient zur Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Wareneingang und der Bezahlung der Waren durch die Abnehmer.
Als Sicherungsleistung für die Vergabe eines Importkredits dient die Ware selbst. Sie wird bis zur vollständigen Geschäftsabwicklung zwischen den Handelspartnern der Bank übereignet. Nach der getätigter Zahlung an den Verkäufer wird dann die Ware an den Käufer zur weiteren Verbreitung oder Verkauf weitergegeben.
Im Kreditvertrag muss zwingend das Zahlungsziel enthalten sein, wenn der der Kreditbetrag in einer konkreten Summe benannt ist.
Ein Importkredit gibt einem Unternehmen eine Sicherheit, da die Ware nicht aus dem bestehendem Betriebsvermögen gezahlt werden muss. Weiterhin besteht für das Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit während der Produktionsphase und die liquiden Mittel stehen für den Produktionsablauf bereit.
Es gibt bei dem Importkredit verschiedene Formen, wie den Form- Akzeptkredit, den Form- Rembourskredit, den Form- Exportkredit und den Form- Negoziierungskredit.
