Formeln zur Zinsberechnung
Bei der Berechnung der Zinsen unterscheidet man zunächst den Guthabenzins und den Sollzins. Der Guthabenzins wird von der Bank für Geldanlagen gewährt, so zum Beispiel für Tagesgeld- oder Festgeldkonten. Der Anleger tätigt über einen gewissen Zeitraum eine Anlage und erhält dafür im Gegenzug einen Zins. Zu unterscheiden ist der nominale Guthabenzins und der effektive Zins. Während sich der nominale Zins aus dem allgemeinen Niveau am Zinsmarkt ergibt, enthält der Effektivzins weitere, darüber hinausgehende Faktoren. Der Guthabenzins wird üblicherweise pro Jahr angegeben, um eine bessere Vergleichbarkeit der Anlagen zu gewährleisten.
Unterjährige Gutschrift von Habenzinsen
Allerdings muss die Guthabenverzinsung nicht zwangsläufig pro Jahr ausgezahlt werden, sie kann auch in kürzeren Abständen gutgeschrieben werden. So gibt es eine Reihe von Anbietern, die eine vierteljährliche oder gar monatliche Gutschrift der Zinsen vornehmen. Für den Anleger heißt das vor allem eines: Er profitiert stärker vom Zinseszinseffekt. Der Zinseszinseffekt bedeutet, dass sich gutgeschriebene Zinsen im nächsten Zeitraum wiederum verzinsen. Werden die Zinsen in einem monatlichen Abstand gewährt, partizipiert der Anleger etwas stärker vom Zinseszinseffekt. Tendenziell ist die Zinsgutschrift bei monatlicher oder vierteljährlicher Gutschrift aufgrund des greifenden Zinseszinseffektes also etwas höher. Während bei jährlicher Zinsgutschrift der Zins auf den Zeitraum eines Jahres bezogen wird, berechnet er sich bei unterjähriger Auszahlung jeweils auf den gewählten Zeitraum von einem Vierteljahr oder einem Monat. Üblicherweise wird bei der Berechnung ein Jahr mit 360 Kalendertagen angesetzt, ein Vierteljahr mit 90 Tagen, ein Monat mit 30 Tagen.
Effektivzins
Schließlich gibt es bei Geldanlagen noch den effektiven Zins. Auch er wird üblicherweise über den Zeitraum von einem Jahr angegeben und soll die Vergleichbarkeit der unterschiedlichsten Anlagen gewährleisten. In den Effektivzins gehen nicht nur die gewährte nominale Guthabenverzinsung ein, sondern weitere Faktoren. So finden zum Beispiel Bearbeitungskosten für die Kontoeröffnung und Gebühren für die Kontoführung Eingang in den Effektivzins, aber auch eine jährliche oder monatliche Zinsgutschrift sowie mögliche Bonuszahlungen, sofern der Anbieter diese vorsieht, weil ein bestimmter Mindestgeldeingang in einem festen Zeitraum getätigt wird. Letztlich ist der Effektivzins somit die Kennzahl, auf die es beim direkten Vergleich von Tagesgeld- und Festgeldkonten maßgeblich ankommt.
Sollzins
Die Berechnung des Sollzinses erfolgt nach ähnlichen Maßgaben. Der Sollzins wird für Kredite und Darlehen gezahlt und steht für die Kosten der Finanzierung. Auch bei dem Sollzins unterscheidet man den eigentlichen gebundenen Sollzins und den effektiven Zins. Der gebundene Sollzins ergibt sich aus dem allgemeinen Zinsniveau am Kreditmarkt. Er wird außerdem in Abhängigkeit von den bankinternen Kriterien der Kreditvergabe von der Bonität des Kreditnehmers, der Kreditsumme und der Laufzeit der Finanzierung beeinflusst. Der Effektivzins enthält wiederum noch andere Faktoren, die die Kreditkosten beeinflussen.
Der Sollzins einer Finanzierung wird üblicherweise auf der Basis eines Jahres angegeben, um die Angebote der Banken vergleichbar zu halten. Gezahlt werden die Zinsen durch den Kreditnehmer allerdings in der Regel auf monatlicher Basis, wobei auch Zahlungen im Abstand eines Vierteljahres, eines Halbjahres oder gar eines Jahres möglich sein können. Die monatliche Zahlung der Zinsen resultiert in der ebenso monatlichen Zahlung der Kreditrate, da die regelmäßige und kontinuierliche Zahlung für die meisten Kreditnehmer am einfachsten zu handhaben ist.
Die Zinsen werden jeweils auf der Basis der bestehenden Restschuld berechnet. Zahlt ein Kreditnehmer monatlich einen gewissen Betrag zurück, reduziert sich somit auch Monat für Monat die verbleibende Restschuld als Basis der Zinsberechnung. Während der Anteil der Zinsen an der Kreditrate damit Monat für Monat niedriger wird, nimmt die Tilgung des Kredits bei gleichbleibender Kreditrate zu. Für den Kreditnehmer ergibt sich aus der monatlichen Berechnung und Zahlung der Kreditkosten im Vergleich zur jährlichen Zahlung ein leichter finanzieller Vorteil. Der Zeitraum, den die Bank bei ihrer Berechnung jeweils zu Grunde legt, ergibt sich aus 30 Tagen für einen Monat, aus 90 Tagen für ein Vierteljahr und aus 360 Tagen für ein Jahr.
Der Effektivzins einer Finanzierung setzt sich aus dem gebundenen Sollzins und weiteren Faktoren zusammen. So geht in den Effektivzins die Bearbeitungsgebühr ein, die die Bank für die Bereitstellung des Kredits verlangt. Auch ein mögliches Disagio wird im Effektivzins berücksichtigt. Gleiches gilt für die Häufigkeit der Zinszahlungen und die Laufzeit des Darlehens einschließlich der gewählten Zinsbindung. Nicht in den Effektivzins eingerechnet werden dürfen dagegen Kontoführungsgebühren, die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Immobilienfinanzierung, Bereitstellungszinsen, die die Bank verlangt und Vermittlerprovisionen, sofern diese zur Anwendung kommen. Auch eine Restschuldversicherung darf nicht in den Effektivzins eingehen, sie muss separat ausgewiesen werden. Der effektive Zins ermöglicht dank der berücksichtigten Faktoren einen direkten Vergleich der vorliegenden Angebote, da er die anfallenden Kreditkosten in einer Kennzahl komprimiert zusammenfasst.
Insgesamt dient also sowohl bei der Betrachtung der Guthabenverzinsung als auch bei einem Vergleich der Kreditkosten der effektive Zins pro Jahr als Basis, um vorliegende Angebote schnell miteinander in Relation setzen zu können. Der nominale Zins ist ebenso zu berücksichtigen, da er sich im Wesentlichen aus dem geltenden Zinsniveau am Markt ergibt. Hat man darüber hinaus als Anleger oder Kreditnehmer die Wahl, kann eine monatliche Guthabenverzinsung oder die monatliche Zinszahlung tendenziell vorzuziehen sein.
