Abzugskredit
Abzugskredite sind Kredite, welche durch Kreditunternehmen an nahe stehende Personen und Institutionen vergeben werden. Die kreditgebenden Firmen müssen solche Kredite bei der Ermittlung ihres Eigenkapitals mitberechnen. Der Name Abzugskredit entsteht aufgrund des Kreditabzugs bei der Berechnung des Eigenkapitals.
Ein Beispiel für ein Abzugskredit wäre die Vergabe eines Darlehens durch ein Unternehmen an einen Gesellschafter.
Die Vergabe eines Abzugkredits muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Eine Regelung erfolgt im § 4 der Anzeigenordnung (AnZV). Es müssen dabei alle Daten der beteiligten Personen, die Bedingungen und Konditionen des Kredits und Sicherheiten übermittelt werden.
Durch diese Anzeigepflicht soll ein Einblick in das bestehende Eigenkapital der Banken gewährt werden. Die Kredithöhe ist an die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals der Banken gebunden.