Anschaffungskredit
Der Anschaffungskredit wird von Banken für bestimmte Konsumzwecke, wie beispielsweise Urlaub oder Anschaffung von Möbelstücken etc., vergeben. Er wird von Banken an die persönlichen Bedürfnisse des Kreditnehmers angepasst.
Vor der Vergabe eines Anschaffungskredits wird die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers überprüft, dadurch soll eine Überschuldung verhindert werden und gleichzeitig aber auch mögliche finanzielle Belastung ermittelt werden. Bei der Beantragung eines Anschaffungskredites muss der Bank eine Verdienst- oder Einkommensbescheinigung vorliegen. Ebenfalls wird dann eine Schufa- Auskunft eingeholt.
In manchen Fällen ist eine Bürgschaft, eine Restschuldversicherung oder auch eine Abtretungserklärung von Nöten. Die Laufzeit eines Anschaffungskredits kann zwischen 72 Monaten bis zu 6 Jahren, je nach der finanziellen Situation des Kreditnehmers, betragen.
In der Rate sind die Zinsen und anfallende Bearbeitungsgebühren enthalten.
Beim Abschluss des Vertrages kann je nach Bank eine Einrichtung eines eigenen Kontos erfolgen. Der Kreditbetrag wird in einer Summe ausgezahlt. Besteht kein extra Konto, dann wird die Kreditsumme auf das eigene Konto ausbezahlt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass bei Kauf einer Ware die Zahlung gleich direkt an den Verkäufer erfolgt.
Bei einem Anschaffungskredit ist auch eine Barauszahlung möglich. Dies wird dann aber beim Vertragsabschluss festgelegt. Für einen solchen Kredit besteht eine bestimmte Kündigungsfrist und es kann auch die Kreditsumme auf einmal zurückgezahlt werden.