Garantiekredit
Der Garantiekredit ist eine Bankgarantie. Bei diesem Kredit gibt das Kreditinstitut in Schriftform ein Zahlungsversprechen, dass eine Zahlung geleistet wird, wenn alle im Kreditvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt wurden.
Ebenfalls gibt die Bank eine Garantie für die Zahlung einer Entschädigung bis zu einem festgesetzten Betrag, wenn für den Begünstigten aus dem Garantiekredit Nachteile entstehen oder der vertraglich abgesicherte Erfolg nicht eintritt.
Die Bank ist in der Pflicht auf erste Anforderungen zu zahlen, wenn die festgelegten Voraussetzungen aus dem Kreditvertrag erfüllt sind.
Garantiekredite werden in Auslands- und Inlandsgeschäften getätigt. Es gibt dabei verschiedene Bankgarantien, wie Anzahlungsgarantien, Ausschreibungsgarantien, Gewährleistungsgarantien, Lieferungsgarantien, Bietungsgarantien und Leistungsgarantien.
Bei Auslandsgeschäften wird der Garantiekredit als ein Sicherungsinstrument sehr häufig eingesetzt. Er ist eine günstige Alternative zur Zahlungsabsicherung.
Für Garantiekredite gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Es handelt sich dabei um schuldrechtliche Verträge. Die Inhalte werden normalerweise von den Vertragspartnern meist selbst festgelegt.