Kreditfähigkeit
Im ersten Moment mag man denken, Kreditfähigkeit bedeute, dass ein Darlehensnehmer einen Kredit aufnehmen und zurückführen kann. Dem ist nicht so, dieser Sachverhalt fällt unter den Begriff der Kreditwürdigkeit. Kreditfähigkeit bedeutet vielmehr, dass die juristischen Voraussetzungen geben sind, einen Kredit aufzunehmen.
Kreditfähigkeit bei Privatpersonen
Bei Privatpersonen ist dies für eine Bank nicht weiter schwierig zu überprüfen. Sie müssen volljährig und darüber hinaus voll geschäftsfähig sein. Das Gesetz verbietet hierzulande, dass Minderjährige einen Kredit aufnehmen dürfen.
Die Volljährigkeit des Antragsstellers wird von jeder Bank in unserem Privatkreditvergleich vorausgesetzt. Wer jünger als 18 Jahre ist, für den sind daher in der Regel die formalen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe nicht gegeben. Das ist bei einem Kredit von Privat an Privat über so genannte P2P-Kreditmarktplätze übrigens nicht anders. Auch dort wird man als Minderjähriger keinen Kredit vermittelt bekommen.
Minderjährige dürfen auch keine klassische Kreditkarte besitzen oder eine MaestroCard, welche mögliche Kontoüberziehungen zulässt. Die Volljährigkeit ist bei allen Formen eines Kredites Voraussetzung für die Inanspruchnahme:
- Ratenkredit
- Dispokredit
- Klassische Kreditkarte
- MaestroCard für Girokonto
- Mietaval
Privatkredit
Es gibt allerdings eine Einschränkung. Ein Kredit kann an Minderjährige vergeben werden, wenn zum einen die Eltern den Kreditvertrag mitunterschreiben oder zum anderen vom Familiengericht eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde (BGB, §1822, 8).
Ist der Kreditnehmer nicht kreditfähig im Sinne des Gesetzgebers, ist der Kreditvertrag von Beginn an nichtig. Daher ist es im Sinne einer Bank, vor einer Kreditvergabe zu prüfen, ob der potentielle Kreditnehmer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Er muss nämlich nur dann für die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag haften, wenn er kreditfähig ist. Kommt der Kredit zur Auszahlung und der Kunde zahlt nicht zurück, hat die Bank ein Problem.
Sie kann nur dann gegen den Kreditnehmer vorgehen, wenn der Vertrag rechtskräftig ist, ein Umstand, der bei fehlender Kreditfähigkeit nicht gegeben ist. Die Bank müsste den Kredit abschreiben, da sie keine Handhabe gegen den Unterzeichner oder einen Dritten hat, wenn die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist.
Kreditfähigkeit bei Unternehmen
Bei einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person fällt die Prüfung der Kreditfähigkeit komplexer aus. Die Bank muss anhand der vorliegenden Unterlagen prüfen, ob die Vertreter der Firma dazu legitimiert sind, Kredite zulasten des Unternehmens aufnehmen zu dürfen.
Die Rechtmäßigkeit ergibt sich einerseits aus den einschlägigen Gesetzestexten, zum anderen aus Gesellschafterverträgen, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszügen und der jeweiligen Satzung.
Generell gilt laut Handelsgesetzbuch (HGB, §49), dass außer dem Vorstand eines Unternehmens auch Prokuristen Kredite für das Unternehmen aufnehmen dürfen, so lange sie keine Grundstücke dafür belasten müssen. Für Handlungsbevollmächtigte gilt diese Vollmacht nicht automatisch, sondern muss individuell von der Geschäftsleitung ausgestellt werden.
Eine Besonderheit gibt es bei der Kreditaufnahme durch eine öffentliche Körperschaft. Diese setzt, abhängig vom Bundesland, die Zustimmung der Kommunalaufsicht voraus.
Kreditfähigkeit nicht rechtsfähiger Personengemeinschaften
Zunächst einmal ist zu klären, worum es sich bei einer nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft handelt. Unter diesen Oberbegriff fallen BGB-Gesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine und Erbengemeinschaften.
Bei diesen drei Gruppen geht es um einen Zusammenschluss mehrerer Personen ohne gesetzlich definiertes Vertretungsorgan nach außen und ohne Vertretungsvollmacht.
Möchte eine dieser Personengemeinschaften einen Kredit aufnehmen, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft den Vertrag unterzeichnen. Darüber hinaus muss im Kreditvertrag die gesamtschuldnerische Haftung festgelegt sein.
Kreditfähigkeit bei Ehepaaren
Bei Ehepaaren spielt im Rahmen der Kreditfähigkeit auch der Güterstand eine Rolle. Natürlich sind Ehepaare, sofern keiner der beiden unter Vormundschaft steht, voll kreditfähig. Für die Bank ist jedoch die Frage nach den Sicherheiten entscheidend und hier kommt der Güterstand ins Spiel.
Zugewinngemeinschaft
Im Rahmen des klassischen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kann ein Ehepartner einen Kredit aufnehmen, ohne den anderen darüber informieren zu müssen. Die Zustimmung des Ehepartners ist allerdings erforderlich, wenn es um die Stellung des gesamten Vermögens als Sicherheit bzw. eine gesamtschuldnerische Haftung geht.
Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft setzt die Zustimmung des Ehepartners voraus.
Gütertrennung
Im Rahmen der Gütertrennung ist keine Zustimmung erforderlich, da der Ehepartner auch nicht in Haftung für das Darlehen genommen werden kann.