Umkehrhypothek bzw. Immobilienrente
Ein eigenes Haus ist eine der sichersten und besten Anlageformen, erspart sie doch die Miete auf Lebenszeit. Doch dank Reverse-Mortgage Angeboten – zu Deutsch „Umkehrhypotheken“ kann die Immobilie im Alter noch effektiver genutzt werden.
Was verbirgt sich aber hinter dem Begriff Umkehrhypothek?
Wer in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnt bezieht im Prinzip eine zweite Rente, da die Miete entfällt. Doch eigentlich arbeitet das Haus nicht für einen, denn im Todesfall hinterlässt man einen Wertgegenstand, ohne dessen Wert richtig genutzt zu haben. Es wird ein Vermögen hinterlassen. Bei Reverse-Mortgage Angeboten handelt es sich um nichts anderes, als dass man eine Umkehrhypothek aufnimmt. Dabei bekommt man von einem Finanzdienstleister eine Hypothek auf das Haus, welches man als zusätzliche Rente nutzen kann.
Wichtig ist es dabei zu wissen, dass man einen Eigentumsschutz hat. Der Darlehensnehmer erhält die Darlehenssumme sofort bar ausgezahlt und er kann die Darlehenssumme und die auflaufenden Zinsen ständig tilgen. Die Darlehenssumme selber wird aber erst nach Ableben oder Auszug des Darlehensnehmers fällig.
Darlehenszinsen und Stundungskosten
Doch Vorsicht ist geboten, denn das gewährte Darlehen ist nicht ganz billig. Es fallen Darlehenszinsen sowie sogenannten Stundungskosten an, die zusammen über 10 Prozent ausmachen können und auf einem anderen Konto geführt werden.
Natürlich machen die Kreditinstitute dies nicht uneigennützig. Während der Hausbesitzer über die zusätzliche Rente durch die eigene Immobilie verfügen kann, wird für den Erben die Rückzahlung des entstandenen Rückzahlungsbetrages aus Darlehenssumme, Zinsen und Stundungskosten fällig.
Wieviel Geld bekommt man bei einer Umkehrhypothek?
Sicherlich ist erst einmal interessant, wie viel Geld der Darlehensnehmer bei einer Umkehrhypothek überhaupt bekommen kann. Die Auszahlungssumme richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Alter des Darlehensnehmers. Je älter ein Darlehensnehmer ist, je höher kann auch die Darlehenssumme sein. Es greift jedoch immer ein Überschuldungsschutz. Dieser greift ab dem eigentlichen Verkehrswert der Immobilie. Die Schuldsumme würde sonst bei einem sehr hohen Alter den Verkehrswert der Immobilie übersteigen, was natürlich keinen Sinn macht.
Absprache mit eventuellen Erben sinnvoll
Bevor man sich für die Immobilienrente bzw. Umkehrhypothek entscheidet, sollte man dies auch mit den eventuellen Erben absprechen, da diese die aufgelaufene Darlehenssumme für die Immobilie zurückzahlen müssen. Außerdem sollte der Verkehrswert mit der Bank unter Hinzuziehung eines Gutachters ermittelt werden.
