Fremdwährungsdarlehen
Funktionsweise, Zinsen und Vergleich von Fremdwährungsdarlehen
Ein Fremdwährungsdarlehen ist eine Finanzierungsvariante, die dem Investor sowohl Chancen als auch Risiken bietet. Da es in diesem Bezug viele Unklarheiten gibt, wollen wir versuchen, die wichtigsten Fakten darzustellen.
Ein wichtiger Hinweis gleich vorab: Fremdwährungsdarlehen waren vor einigen Jahren beliebt, um die niedrigeren Zinsen – etwa in der Schweiz – auszunutzen. Seit 2008 sind die Bauzinsen in Deutschland jedoch um mehr als zwei Drittel gesunken und Darlehen in Fremdwährung bieten keinen Zinsvorteil mehr, wohl aber den Nachteil einer für den Kunden ungünstigen Wechselkursentwicklung.
Aus diesem Grund macht ein Fremdwährungsdarlehen aktuell keinen Sinn. Wir empfehlen stattdessen den Abschluss eines „normalen“ Annuitätendarlehens auf Euro lautend. Mit unserem Baufinanzierungsrechner können Sie täglich aktuell die Konditionen verschiedener Banken und Vermittler vergleichen.
Was ist ein Fremdwährungsdarlehen?
Bei einem Fremdwährungsdarlehen es sich um einen Kredit, der nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung aufgenommen wird. Man kann auch von einer Spekulation auf die Währungsentwicklung sprechen, indem man hofft, dass sich der Kurs so entwickelt, dass sich die Höhe der Verbindlichkeit reduziert.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist das Zinsniveau des betreffenden Staates: Beispielsweise sind in der Schweiz Kredite billiger als in Deutschland, und davon möchte der Anleger ebenfalls profitieren.
Wichtige Fragen zum Thema
Welche Investitionen werden mit Fremdwährungsdarlehen finanziert?
Ein Fremdwährungsdarlehen ist in der Regel ein Instrument zur langfristigen Finanzierung von Immobilien. Sie wurden vor der Wirtschaftskrise intensiv beworben, mittlerweile sind die Banken bei der Gewährung vorsichtiger und restriktiver geworden. Beispielsweise wird ein derartiger Kredit nur dann gewährt, wenn sich der Hauskäufer auch eine Eurofinanzierung leisten könnte.
In welchen Währungen werden Fremdwährungsdarlehen gewährt?
In erster Linie werden Schweizer Franken herangezogen, es gibt aber auch Varianten, bei denen mit Yen oder Dollar finanziert wird. Die Wahl der Währung ist vom aktuellen Kurs und dem Zinsniveau im jeweiligen Land abhängig.
Wie erfolgt die Rückzahlung eines Fremdwährungsdarlehens?
Die Tilgung ist eine der Besonderheiten eines Fremdwährungsdarlehens: Sie erfolgt endfällig. Das bedeutet, dass man während der Laufzeit nur die Zinsen bedient. Diese werden meistens quartalsweise abgerechnet, und für jede Zinszahlung sind Wechselspesen zu entrichten.
Parallel dazu spart man einen sogenannten Tilgungsträger an. Das kann beispielsweise eine Lebensversicherung oder ein Fondssparplan sein. Das Ziel ist es, mit dem Tilgungsträger das zur Rückzahlung notwendige Kapital aufzubauen und so den Kredit am Ende der Laufzeit zur Gänze zurückzahlen zu können.
Um gegen allfällige Währungsschwankungen gewappnet zu sein, wird der Tilgungsträger »überspart«, das bedeutet, dass man nicht exakt auf den Kreditbetrag hinarbeitet, sondern hofft, einen Gewinn zu erzielen.
Wo liegen die Gefahren, wo die Chancen einer Fremdwährungsfinanzierung?
Im Idealfall ist es so, dass der Tilgungsträger den erwarteten Gewinn abwirft, das Zinsniveau unter dem inländischen bleibt und sich der Wechselkurs nicht zu stark verändert. Dann kann man von einer erfolgreichen Finanzierung sprechen. Leider ist die Entwicklung am Kapitalmarkt nicht vorhersehbar, und es genügt schon, wenn einer dieser drei Faktoren nicht zutrifft, um den Investor vor gewaltige Probleme zu stellen.
Aktuell ist beispielsweise der Schweizer Franken extrem stark gegenüber dem Euro. Das bedeutet für jene, die in den letzten Jahren ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen haben, dass sich die Schulden in Euro um dreißig bis vierzig Prozent vermehrt haben.
In diesem Fall hat man zwei Möglichkeiten: Man bleibt im Fremdwährungskredit und hofft. Das ist dann sinnvoll, wenn das Darlehen noch mehrere Jahre läuft. Die zweite – und teurere – Variante wäre es, den Fremdwährungskredit in einen Eurokredit umzuwandeln. Damit erhöht man den Schuldenberg zwar schlagartig, auf der anderen Seite weiß man aber ganz genau, wie hoch die Verbindlichkeiten noch sind.
Da das Vorgehen immer vom Einzelfall abhängig ist, kann man nur empfehlen, die aktuelle Situation mit der Bank zu besprechen und dann eine Entscheidung zu fällen.
Musterberechnung
Beispiel für die Entwicklung eines Fremdwährungsdarlehens
Darlehenskonditionen | Baudarlehen in Euro mit festem Zins |
Fremdwährungskredit in Schweizer Franken mit variablem Zins |
---|---|---|
Darlehenssumme in Euro | 200.000 Euro | |
Nominalzins | 4,75 Prozent | 3,90 Prozent |
Zeitraum des Vergleiches | 10 Jahre | |
Tilgungsrate | 3 Prozent | |
Kosten aus Zins- und Tilgung über die Dauer des Vergleichs (10 Jahre) bei | ||
gleichbleibendem Zins und Wechselkurs | 155.000 Euro | 138.000 Euro |
gleichbleibendem Zins und einem um 10 Prozent stärkeren Schweizer Franken |
151.800 Euro | |
gleichbleibendem Zins und einem um 25 Prozent stärkeren Schweizer Franken |
172.500 Euro | |
gleichbleibendem Zins und einem um 10 Prozent stärkeren Euro |
125.454 Euro | |
gleichbleibendem Zins und einem um 25 Prozent stärkeren Euro |
110.400 Euro | |
einem um 0,10 Prozentpunkte höheren Leitzins der SNB |
147.000 Euro | |
einem um 0,25 Prozentpunkte höheren Leitzins der SNB |
160.500 Euro | |
einem um 0,25 Prozentpunkte höheren Leitzins der SNB und einem um 10 Prozent stärkeren Schweizer Franken |
176.500 Euro | |
Alle Werte gerundet. |
Aktuelle Bauzinsen vergleichen
Wie niedrig die aktuellen Zinsen für Baufinanzierungen derzeit sind, zeigt unser nachfolgender Vergleich:
Urteile zum Thema
Zur Finanzierung von Immobilien mittels Darlehen in Fremdwährung gibt es eine Reihe wichtiger Urteile, von denen wir Ihnen einige nachfolgend vorstellen wollen:
Währungsverluste nicht mit Miteinnahmen verrechenbar
Das wichtigste Urteil für fremdvermietete Immobilien, die mittels Fremdwährungsdarlehen finanziert wurden, kommt direkt vom Bundesfinanzhof. Unter dem Aktenzeichen IX B 42/16 urteilten die obersten Finanzrichter Deutschlands, dass Währungsverluste keine Schuldzinsen sind und somit nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Richter begründeten dieses Urteil damit, dass es keinen Zusammenhand zwischen der Wechselkursentwicklung und der Vermietung der finanzierten Immobilie gibt.
Das Urteil gilt für alle Steuerjahre ab 2010 und untersagt die bis dahin gerne versuchte Praxis, den Währungsverlust des Darlehens mit den Mieteinnahmen zu verrechnen, um die Steuerlast zu senken.
Unzureichende Aufklärung über Risiken eines Fremdwährungsdarlehens
Besser sieht es aus, wenn die Bank den Darlehensnehmer unzureichend über die Risiken aufgeklärt hat, die einem Fremdwährungsdarlehen innewohnen. Das unter dem Aktenzeichen C-26/13 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2014 besagt, dass die Bank den Kreditnehmer darüber in Kenntnis setzen muss, dass die Gesamtkosten eines Darlehens in Fremdwährung mit dem Wechselkurs schwanken.
Das Urteil ist zwar kundenfreundlich, jedoch ist der Darlehensnehmer in der Beweispflicht für die Falschberatung. Hier helfen nur Zeugen, die beim Darlehensgespräch anwesend waren, oder von beiden Seiten abgezeichnete Gesprächs- oder Beratungsprotokolle.