Leasing für Privatkunden
Kaufen, finanzieren, leasen? Soll der fahrbare Untersatz einem neueren Modell weichen, spielt das liebe Geld eine entscheidende Rolle. Reicht das Sparguthaben nicht aus, wirken vor allem Leasing-Angebote sehr verlockend. Einen Neuwagen fahren, dafür monatlich bezahlen: So einfach kann es sein.
Doch Vorsicht. Leasing bietet Kunden nicht nur Vorteile, sondern ist mit allerhand Pflichten verbunden, kann letztlich ziemlich teuer werden und sollte wie daher ein Kredit gut überlegt sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten zum Leasing – Schwerpunkt Kfz-Leasing – für Sie zusammengefasst.
- Leasing ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag.
- Beim Leasing werden eine monatliche Leasingrate und ggf. auch eine einmalige Gebühr fällig.
- Diese oftmals fällige Sonderzahlung wirkt sich direkt auf die monatlichen Raten aus.
- Es gibt verschiedene Leasingsformen und Verwendungszwecke.
- Leasingnehmer haben Pflichten zu erfüllen, z.B. ein Kfz zur Wartung oder Reparatur zu bringen und eine Kfz-Versicherung aufzunehmen.
Wie funktioniert Leasing?
Leasing ist ein Geschäftsmodell mit drei Fixpunkten: Leasinggeber, Leasingnehmer und Leasinggut. Der Leasinggeber ist das Unternehmen, bei dem der Leasingnehmer als Kunde ein Auto – oder ein anderes Gut – least. Beim direkten Leasing ist der Leasinggeber gleichzeitig der Hersteller bzw. Lieferant des Leasingguts. Beim indirekten Leasing bezieht der Leasinggeber das Leasingobjekt beim Hersteller bzw. Lieferanten, sodass eine Dreiecksbeziehung vorliegt.
Dafür, dass der Leasingkunde das Leasingobjekt während der vereinbarten Vertragslaufzeit nutzen darf, zahlt er monatlich einen festen Betrag. Hinzu kommt bei den meisten Leasingofferten eine einmalige Sonderzahlung, die bei Vertragsabschluss fällig ist.
Gebrauchsüberlassung
Rechtlich bildet dieses Konstrukt eine sogenannte Gebrauchsüberlassung. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer das Leasinggut zum Gebrauch. Das ist vergleichbar mit einem Mietvertrag.
Kfz-Leasing: Die Leasingformen
Die meisten Leasingangebote für Privatkunden beziehen sich auf Pkw. Hier muss zwischen drei Leasingformen unterschieden werden: dem Restwert- und dem Kilometerleasing sowie dem Kfz-Leasing mit Andienungsrecht.
- Restwertleasing: Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn der Restwert des Fahrzeugs bei Vertragsende kalkuliert – also der Betrag, den das Fahrzeug z.B. nach 36 Monaten noch wert ist. Liegt der tatsächliche Wert nach der Vertragslaufzeit höher als der vereinbarte Restwert, erhält der Kunde 75 Prozent der Differenz erstattet. Ist hingegen der kalkulierte Restwert höher als der Zeitwert, zahlt der Kunde die Differenz.
- Kilometerleasing: Beim Kilometerleasing spielt der Restwert keine Rolle. Es kommt einzig und allein auf den Kilometerstand an. Vereinbart wird eine Jahresleistung, die nicht überschritten werden darf. Fährt man mehr, wird je Kilometer eine Nachzahlung erhoben. Zeigt der Tacho eine geringere Laufleistung, wird Geld – allerdings ein geringerer Betrag als bei der Nachzahlung – erstattet.
- Andienungsrecht: Beim Leasing besteht die Möglichkeit, ein Andienungsrecht zu vereinbaren. Dann hat der Kunde die Option, das Fahrzeug nach Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Ob das Auto dann zu dem Preis angeboten wird, entscheidet jedoch das Leasingunternehmen.
Die Sonderzahlung beim Leasing
Typisch für die Mehrzahl der Leasingverträge, die mit privaten Kunden abgeschlossen werden, ist die sogenannte Leasing-Sonderzahlung. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die zu Beginn des Vertragsverhältnisses geleistet werden muss. Die Höhe dieser Sonderzahlung hängt von mehreren Faktoren ab.
Zu beachten ist: Die Sonderzahlung wirkt sich direkt auf die monatlichen Raten aus. Bei einer niedrigen Sonderzahlung ist die monatliche Belastung durch die Leasingraten höher. Zahlt man schon zu Anfang einen höheren Betrag, fallen die Raten entsprechend niedriger aus.
Autokredit
Vollamortisation oder Teilamortisation?
Neben den Leasingformen ist beim Leasing zwischen Vollamortisation und Teilamortisation zu wählen. Amortisation heißt hier, dass der Anschaffungspreis des Leasingobjekts über den damit erwirtschafteten Ertrag gedeckt wird. Die richtige Wahl ist in der Regel vom Wertverlust abhängig. Für Objekte mit schnellem Wertverlust, wie Drucker, Kopierer oder Software, empfehlen sich in der Regel Vollamortisationverträge (VA-Verträge). Bei Objekten mit länger andauerdem Werteverfall, wie Autos, sollten hingegen meist Teilamortisationverträge (TA-Verträge) eingesetzt werden.
Allerdings wird nicht selten zum Nachteil der Kunden gehandelt, weshalb die BaFin hier prüfend und bestrafend eingreifen muss. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden des Auto-Leasings VA-Verträge ohne Kaufoption angeboten werden. Die Kunden tragen davon meist hohe finanzielle Verluste.
Ein Beispiel soll erklären, weshalb: Der Anschaffungspreis des Leasingautos liegt bei 50.000 Euro. Während einer Nutzungsdauer von vier Jahren zahlt der Kunde über seine Raten und Sonderzahlungen 58.000 Euro an den Leasinggeber. Am Ende der Laufzeit muss das Fahrzeug wieder an den Leasinggeber zurück gegeben werden. Der Restwert liegt bei 25.000 Euro.
Der Kunde hat also über den Anschaffungspreis hinaus Zahlungen geleistet und steht am Ende ohne Auto da. Das Leasingunternehmen hingegen erhält ein voll abbezahltes Fahrzeug mit hohem Restwert zurück, brauchte selbst keine Nebenkosten zahlen und konnte sogar Marge verdienen.
Hingegen hätte der Kunde bei einem TA-Vertrag, wie der Name schon sagt, nur einen Teil der Anschaffungskosten amortisieren müssen. Und nur sofern eine Kaufoption im Vertrag inkludiert gewesen wäre, hätte der Kunde ohne solch große finanzielle Verluste die Anschaffungskosten trotz TA-Vertrag über den Kaufpreis voll amortisiert.
Hier gilt es also, vor Unterschrift eines Leasingvertrags die Amortisationsart und den Wertverfall des Leasingobjekts genau zu prüfen. Wer sich unsicher ist, sollte einen Fachmann hinzuziehen.
Die Pflichten als Leasingnehmer
Wer einen Gegenstand least, muss die monatlichen Raten zahlen. Diese Verpflichtung hat aufseiten des Kunden oberste Priorität, ist aber längst nicht die einzige Aufgabe, die ihm als Leasingnehmer übertragen wird.
Als Verbraucher ist man ebenso verpflichtet, sich um Wartung und Reparaturen sowie um die Kfz-Versicherung zu kümmern. Wobei diese Aspekte je nach Vertrag unterschiedlich geregelt werden können.
Wartung und Reparaturen
Im Normalfall gilt: Der Kunde muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gewartet und im Fall eines Schadens repariert wird. Da die Verträge in der Regel über drei Jahre laufen und es sich um Neuwagen handelt, sind die Kosten für diese Positionen überschaubar.
Denn oft greift die Garantie oder zeigt sich der Händler kulant. Nichtsdestotrotz müssen diese Aufgaben erledigt werden.
Dabei geben die Leasinggesellschaften oft vor, wo genau das Fahrzeug gewartet bzw. repariert werden muss. Das betrifft insbesondere Verträge, die die direkt mit dem Hersteller oder Händler abgeschlossen wurden. Sich stattdessen an den Schrauber seiner Wahl zu wenden, ist keine gute Idee. Das könnte spätestens bei der Rückgabe Probleme geben.
Kfz-Versicherung
Unabdingbar für ein Leasingauto ist die Kfz-Versicherung. Sie zählt zu den Pflichtversicherungen und muss abgeschlossen werden. Während Kunden, die ihr Auto bar bezahlen, sich rein theoretisch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung beschränken können, müssen Leasingnehmer in den meisten Fällen auch eine (Voll-)-Kaskoversicherung abschließen.
Eine solche Police ist gerade bei Leasinggeschäften absolut sinnvoll. Denn für Schäden, die am Fahrzeug auftreten, ist stets der Leasingkunde verantwortlich. Passt man nicht auf und verursacht einen Totalschaden, zahlt man weiterhin die Leasingraten und muss sich darüber hinaus auch noch um ein neues Auto bemühen.
Bei welcher Gesellschaft die Versicherung unterschrieben wird, bleibt dem Kunden überlassen. Außer, der Leasing-Vertrag schreibt die Assekuranz explizit vor. Teilweise werden Leasing- und Versicherungsvertrag auch gekoppelt, sodass die monatliche Rate sowohl die Leasinggebühr als auch den Kfz-Versicherungsbeitrag umfasst.
GAP-Versicherung
Zusätzlich zur reinen Kfz-Versicherung bietet sich beim Leasing eine sogenannte GAP-Deckung an. GAP steht für Lücke. Die kann entstehen, wenn nach Ablauf des Vertrages der festgelegte Restwert deutlich vom regulären Wiederbeschaffungswert abweicht. Diese Differenz muss der Kunde tragen.
Gerade bei einem Totalschaden oder beim Diebstahl des Fahrzeugs – für diese Szenarien ist die GAP-Deckung gedacht – wäre die finanzielle Belastung für den Leasingnehmer enorm. Denn die Kfz-Vollkaskoversicherung kommt ohne vereinbarte Neupreisentschädigung nur für den Wiederbeschaffungswert auf.
Angenommen der Wagen könnte für 15.000 Euro wiederbeschafft werden, hat laut Leasingvertrag aber einen Restwert von 23.000 Euro, müsste der Kunde ohne GAP-Deckung 8.000 Euro berappen.
Achten Sie bei Leasingverträgen auf das Kleingedruckte und vergleichen genau, welche Leistungen inklusive sind oder hinzu gebucht werden können. Das gilt für Wartungsarbeiten ebenso wie für die Kfz-Versicherung. Ob es günstiger ist, auf Inklusivangebote zu setzen oder eigene Verträge abzuschließen, sollte sehr genau berechnet werden.
Kann ein Leasingvertrag einfach gekündigt werden?
Ist der Leasingvertrag unter Dach und Fach, haben beide Vertragspartner eine feste Laufzeit vereinbart. Eine Kündigung ist von daher nicht nötig, denn das Geschäftsverhältnis endet automatisch.
Was aber, wenn man als Kunde vorher kündigen möchte – etwa, weil das Fahrzeug nicht mehr gefällt und man doch lieber zur Konkurrenz wechseln möchte? Dann hat man Pech gehabt. Denn eine Kündigung des Vertrages ist nahezu unmöglich. Wenn, nur mit finanziellen Einbußen.
Das hat einen simplen Grund: Der Leasinggeber hat für die gesamte Laufzeit kalkuliert und die Raten entsprechend berechnet. Möchte der Kunde vorher aussteigen, wäre die Kalkulation hinfällig. Daher müssen Verbraucher auch bei einer Kündigung das Gesamtleasingentgelt zahlen.
Sinn macht es somit nicht, vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen zu wollen. Es sei denn, man findet jemanden, der den Vertrag eins zu eins übernimmt – vorausgesetzt die Leasinggesellschaft stimmt der Vertragsübernahme zu.
Sonderkündigungsrecht
Schwierig wird es auch mit dem Sonderkündigungsrecht. Zwar sieht der Gesetzgeber gemäß Paragraf 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine außerordentliche fristlose Kündigung vor. Das betrifft in erster Linie aber den Leasinggeber.
Er kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, wenn der Kunde sich nicht vertragsgemäß verhält. Das gilt zum Beispiel, wenn das Leasinggut vernachlässigt oder unerlaubt einer anderen Person überlassen wird. Doch auch wenn die Leasingraten nicht regelmäßig gezahlt werden, kann der Leasinggeber die fristlose Kündigung aussprechen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Leasings
Ob Kündigung oder andere Details: Maßgeblich ist beim Leasing der Vertrag. Er gilt rechtlich laut sogenannter „gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung“ als atypischer Mietvertrag bzw. Nutzungsüberlassungsvertrag und ist als Vertragstyp durch die Paragrafen 499 Absatz 2 und 500 BGB geregelt.
Wie der Vertrag ausgestaltet wird, ist den Vertragspartnern überlassen. Hier greift der Grundsatz der Vertragsautonomie. Genannt und vereinbart werden müssen die wichtigsten Eckpunkte, angefangen bei den Leasing-Raten über den Effektivzins und die Laufzeit bis hin zu den Rechten und Pflichten.
Wenn der Vertrag, was für Unternehmen interessant ist, als steuerrechtlich wirksam anerkannt werden soll, gelten die vom Bundesministerium der Finanzen verabschiedeten Leasingerlasse.
Vor- und Nachteile des Leasings
Leasing bietet Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen, denen allerdings – wie bereits erwähnt – auch Nachteile gegenüberstehen. Hier gilt es, zu überlegen, ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen.
Vorteile
Ein klarer Vorteil beim Leasing ist, dass man sich einen Neuwagen aussuchen kann und nicht in den Reihen der guten Gebrauchten stöbern muss. Damit hat man die Möglichkeit, ein Fahrzeug oder generell ein Produkt der neuesten Generation zu nutzen, das man ansonsten nicht kaufen könnte bzw. das eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen würde.
Damit ist auch schon der zweite Aspekt angesprochen: das liebe Geld. Beim Leasing gliedern sich die finanziellen Pflichten in die einmalige Sonderzahlung und die monatlichen Leasingraten. Die Raten stellen einen überschaubaren Betrag dar, den man sehr gut in die eigene Finanzplanung integrieren kann.
Das bietet Verbrauchern Planungssicherheit und eine perfekte Kalkulationsgrundlage. Hinzu kommt, dass man die eigenen Finanzen schont, weil keine größere Einmalzahlung wie bei einem Barkauf nötig ist.
Nicht zu vergessen: Man muss sich später nicht um den Verkauf kümmern, sondern kann das Fahrzeug bzw. das Leasingobjekt einfach wieder abgeben und hat mit der weiteren Verwertung nichts mehr zu tun.
Nachteile
Auf der anderen Seite fallen höhere Kosten an als bei einem Barkauf. Schließlich arbeiten Leasinggesellschaften gewinnorientiert und wollen Geld verdienen. Dadurch zahlt man den einen oder anderen Euro mehr, ohne selbst Besitzer des Fahrzeugs bzw. Leasingguts zu werden.
Noch schwerer wiegt allerdings, dass man an den Vertrag und damit an die vertraglichen Pflichten gebunden ist. Eine Kündigung ist bei einer fest vereinbarten Laufzeit nicht möglich.
Die finanziellen Pflichten wiederum, durch Wartung, Reparaturen und Versicherungen, müssen auch bei einem Autokredit oder bei einem Kauf ohne Finanzierung bezahlt werden – abgesehen von der GAP-Deckung, die optional vereinbart werden kann. Insofern handelt es sich nicht um einen Nachteil; außer, das Leasingunternehmen macht Vorschriften, die von den eigenen Vorstellungen deutlich abweichen. Deshalb ist es so wichtig, die Verträge Punkt für Punkt zu studieren.
Die gesetzlichen Grundlagen des Leasings
Leasing-Fallen
Selbst wenn man sich an alle Spielregeln hält, kann es später Ärger geben. Die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner kennt das Problem: „Beim Leasing kommt das dicke Ende immer zum Schluss.“
Denn wird der Wagen zurückgebracht, nimmt der Händler bzw. das Leasingunternehmen das Fahrzeug genau unter die Lupe. Jeder noch so kleine Kratzer birgt dann Streitpotenzial, insbesondere beim Restwertleasing.
Denn Schäden mindern den Wert und sorgen für eine größere Differenz zum vorher geschätzten Restwert. Auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung kann sich negativ auf den Fahrzeugwert auswirken. Das sind Faktoren, die man als Kunde nicht beeinflussen und vor allem nicht abschätzen kann. Dadurch bildet sich ein finanzielles Risiko.
Ebenfalls als Problematisch sehen die Experten des ADAC das Kilometerleasing. Denn auch hier sind Prognosen, wie intensiv das Fahrzeug in Zukunft genutzt wird, nur schwer bis gar nicht möglich. Außerdem wird dem Kunden jede Delle angekreidet.
Denn auch beim Kilometerleasing kalkulieren Händler und Gesellschaften mit einem Restwert. Alles, was einen Wertverlust darstellen kann, ob Kratzer oder Lackfehler, geht dann zulasten des Kunden. Er muss die Reparatur bezahlen. Dabei gibt es nicht einmal einheitliche Regeln, wie verfahren werden muss.
Urteile zum Leasing
Da es bei der Fahrzeugrückgabe immer wieder zum Streit kommt, landen viele der Fälle vor Gericht. Hier einige Urteile:
- BGH – Aktenzeichen VIII ZR 179/13: Der Bundesgerichtshof hat die Klausel für wirksam erklärt, wonach der Leasingnehmer zum Ausgleich der Differenz zwischen dem kalkulierten und dem tatsächlichen Restwert verpflichtet ist. Heißt: Die mögliche Nachforderung durch die Leasinggesellschaft ist rechtens.
- Amtsgericht Leipzig – Aktenzeichen 102 C 5463/11: Die Richter am Amtsgericht Leipzig sehen in gängigen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren, die der Laufzeit und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, keine Wertminderung. Nach Aussage des Gerichts muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand zurückgegeben werden.
- BGH – Aktenzeichen VIII ZR 317/09: Basiert der Leasingvertrag auf einer Kilometerabrechnung – Kilometerleasing – ist für den Minderwertausgleich weder ein intern berechneter Restwert noch der Verwertungserlös von Belang.
Wer bietet Leasing an?
Leasing wird von mehreren Seiten angeboten. Angefangen bei den Herstellern, die sich mit dem Leasing einen weiteren Vertriebszweig aufbauen. Das gilt nicht nur für Fahrzeugbauer, sondern auch für die Hersteller anderer Güter, ob nun Computer oder Waschmaschinen. Hierbei ist auch ein Zwischenweg über Vertragshändler üblich.
Ebenfalls im Leasinggeschäft aktiv sind Tochterunternehmen von Banken und Leasing-Gesellschaften. Diese Leasinggeber kaufen das Leasinggut ihrerseits beim Hersteller, um es dann ihren Kunden anzubieten. Man spricht dann vom indirekten Leasing.
Es lohnt sich, Angebote von mehreren Seiten einzuholen. Denn nur durch einen Leasingvergleich findet man das günstigste und beste Angebot. Statt sich nur beim Händler bzw. Hersteller zu informieren, sollten deshalb auch freie Leasinggesellschaften berücksichtigt werden.
Leasing & Co.: Ein Rechenbeispiel
Die Angebote für Leasing unterscheiden sich oft erheblich. Mal ist die Sonderzahlung sehr niedrig, mal die monatliche Rate. Wie sich unterschiedliche Konstellationen auf die Gesamtkosten – bezogen auf den Leasingvertrag – auswirken, zeigt dieses Beispiel:
Angebot A | Angebot B | |
---|---|---|
Laufzeit | 36 Monate | 36 Monate |
Monatliche Rate | 227,29 Euro | 282,28 Euro |
Kaufpreis | 21.400,00 Euro | 21.400,00 Euro |
Sonderzahlung | 6.000,00 Euro | 4.280,00 Euro |
Schuldrest (Kaufpreis-Sonderzahlung) | 15.400,00 Euro | 17.120,00 Euro |
Kalkulierter Restwert | 9.000,08 Euro | 8.769,72 Euro |
Schuldtilgung (Schuldrest-Restwert) | 6.399,92 Euro | 8.350,28 Euro |
Tatsächlich gezahlt | 8.281,44 Euro | 10.126,08 Euro |
Mehrzahlung | 1.782,52 Euro | 1.775,80 Euro |
Unterschied Leasing zu Miete und Kauf auf Raten
Obgleich Leasingnehmer das Objekt gewissermaßen mieten, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Leasing und Miete: die Pflichtverteilung. Während bei einem Mietverhältnis der Vermieter für die Wartung und für Reparaturen verantwortlich zeichnet, gehen diese Pflichten bei einem Leasingvertrag komplett auf den Leasingnehmer über.
Er ist dafür zuständig, dass der Wagen bzw. das Leasinggut in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Gemeinsam ist Leasing und Miete, dass der Leasinggeber bzw. Vermieter Besitzer des Leasing-/Mietobjekts bleibt. Daraus ergibt sich der Unterschied zum Ratenkauf. Hierbei wird der Kunde mit Zahlung der ersten Raten Besitzer des Objekts – mit allen Rechten und Pflichten.
Welche Leasing-Möglichkeiten gibt es?
Bei Unternehmen reicht die Spanne der Objekte, die geleast werden können vom Nadeldrucker bis hin zur kompletten Fertigungsanlage und Immobilien. Für Privatkunden ist das Angebot deutlich kleiner.
Der Schwerpunkt liegt hier ganz klar auf dem – auch in unseren Beispielen genannten – Kfz-Leasing. Es erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit und wird nach und nach auch für andere Bereiche adaptiert.
So ist es inzwischen möglich Elektronik wie Fernseher, Smartphones, Tablet-PC und Spielekonsolen und auch Haushaltsgeräte zu leasen. Bei einer Waschmaschine im Wert von 500 Euro müssen zum Beispiel 150 Euro als Kaution und drei Jahre lang monatlich 18 Euro als Rate gezahlt werden. Bei einem Tablet-PC sind es, je nach Modell und Laufzeit zwischen 16 und 28 Euro im Monat.
Günstiger Kredit als Alternative zum Leasing
Oft sind Käufe auf Kredit die bessere Alternative zum Leasing. Ob das auch für Ihren Fall gilt, erfahren Sie nur über Vergleiche. Über nachfolgendes Formular können Sie sich ein kostenloses, unverbindliches Kreditangebot einholen, zum Beispiel für einen Autokredit. Geben Sie dazu einfach die abgefragten Informationen an und erhalten Sie am Ende die Angebote der günstigsten Anbieter. Oder benutzen Sie gern direkt unseren übersichtlichen Autokredit-Vergleich.
Steckt hinter einem Handyvertrag ein Leasingmodell?
Da auch bei einem Smartphone, das über einen Handyvertrag erworben wird, eine Anzahlung und ein monatlicher Obolus fällig werden, stellt sich die Frage: Ist das Leasing? Nicht zwangsläufig. Hier kommt es auf die Vertragsdetails an.
In der Regel handelt es sich um eine Finanzierung über die gesamte Vertragslaufzeit, bei der eine Anzahlung und die Raten geleistet werden müssen, teils abzüglich gewisser Boni für Stamm- oder Neukunden. Das Gerät an sich ist dann sofort im Besitz des Nutzers.
Es gibt jedoch auch Handyverträge, bei denen dem Kunden lediglich das Nutzungsrecht eingeräumt wird. Das Gerät muss in dem Fall nach Ende der Laufzeit zurückgegeben werden. Dann ist es ein Leasingvertrag.
Leasing ist trotz der Tücken eine durchaus bequeme Form der Finanzierung. Abgesehen von möglichen Nachzahlungen sind Überraschungen weitgehend ausgeschlossen.
Beim Autokauf lohnt sich daher ein Blick auf die Offerten, die nicht nur untereinander, sondern auch mit Angeboten für die Ratenzahlung verglichen werden sollten. Ob es sich indes rentiert, als Privatperson einen PC oder einen Fernseher zu leasen, sei dahingestellt. Möglich ist es, aber nicht wirklich empfehlenswert.